Inkontinenzversorgung FAQ

Ihre persönliche Inkontinenzversorgung

Lassen Sie sich von unserem freundlichen Kundenberatungsteam in unserer Inkontinenzsprechstunde zu Ihrer optimalen Inkontinenzversorgung beraten und fordern Sie Ihr persönliches Gratis Produktmuster für Inkontinenz an.

Nach einer erfolgreichen Testphase unserer Inkontinenzmaterialien schicken Sie uns ganz einfach Ihr Rezept und wir versorgen Sie schnell und individuell mit Ihrem passenden Inkontinenzprodukt.

Dieses bekommen Sie dauerhaft und regelmäßig versandkostenfrei nach Hause geliefert.

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Müssen die Inkontinenzmuster bezahlt werden?

Nein. Unsere Musterboxen helfen Ihnen nach einer individuellen Erstberatung bei der Auswahl des für Sie idealen Inkontinenzproduktes. Die von uns gelieferten Inkontinenzmuster sind für Sie kostenfrei.

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Muss ich die Inkontinenzmaterialien selber zahlen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Inkontinenzmaterial, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Im Fall von Inkontinenz ist das ab einem Urinverlust von 100 ml innerhalb von 4 Stunden der Fall. Der behandelnde Arzt kann dann Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept verordnen. Den größten Teil der Kosten übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse. Nur die gesetzliche Zuzahlung, häufig auch Rezeptgebühr genannt, muss vom Versicherten übernommen werden. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, zahlen Sie nichts für Ihre Inkontinenzhilfsmittel.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen immer das medizinisch Notwendige. Hersteller wie Drylock bieten aber viele Inkontinenzprodukte an, die qualitativ höherwertiger sind als von den Kassen gefordert. Entscheiden sich Patienten für ein solches Hilfsmittel, tragen Sie den Qualitätszuschlag selbst.

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Wie viele Inkontinenzprodukte stehen mir zu?

Inkontinenzprodukte werden nach Bedarf, medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geliefert. Das Inkontinenzmaterial wird kartonweise geliefert. Das kann dazu führen, dass man mit einem Karton länger als einen Monat auskommt.

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Welche Informationen müssen auf dem Rezept für Inkontinenzprodukte stehen?

Damit eine Versorgung mit Inkontinenzprodukten auf Rezept erfolgen kann, sollte auf dem Rezept die Diagnose „Inkontinenz“ sowie der Bedarf einer „Dauerversorgung“ vermerkt sein. Wenn Sie uns ein solches Rezept einreichen, können wir Sie bequem und einfach beliefern und Sie erhalten regelmäßig Ihre benötigten Inkontinenzhilfsmittel.

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Was bedeutet „gesetzliche Zuzahlung“?

Per Gesetz wird der Patient an den Hilfsmittelkosten beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten und wird bei der Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse entsprechend berücksichtigt. Der Patient hat die Kosten in Höhe von 10% des Preises zu tragen, höchstens allerdings 10 €. Wenn Versicherte durch die Zuzahlungen eine Belastungsgrenze erreichen, können sie sich von der gesetzlichen Zuzahlung für das restliche Kalenderjahr befreien lassen. Hierfür müssen sie sich an ihre Krankenkasse wenden.

Beispiel:

- Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel werden mit einer Pauschale von den Krankenkassen abgegolten. Bei einer monatlichen Versorgungspauschale in Höhe von 19 € beträgt der Eigenanteil 1,90 €. 
- Würde die monatlichen Versorgungpauschale bei 140 € liegen, wäre ein Eigenanteil von 14 € zu zahlen. Dieser Betrag würde auf die maximale Zuzahlung von 10 € reduziert werden.

Hinweis: für Pflegehilfsmittel gelten die Zuzahlungsregelungen nicht.

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Warum fällt die gesetzliche Zuzahlung monatlich an, obwohl ich nicht jeden Monat beliefert worden bin?

Der Arzt verordnet die medizinisch notwendige Versorgung. Damit wird der gesamte Tagesbedarf an Hilfsmittel abgedeckt. Die Lieferung erfolgt kartonweise. Es kann daher vorkommen, dass die noch ausreichend Inkontinenzprodukte für den nächsten Monat zur Verfügung haben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die monatlichen Versorgungskosten im Rahmen einer Monatspauschale. Auf diese Monatspauschale wird die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% erhoben.

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Was ist die Belastungsgrenze? Gibt es eine Höchstgrenze für Zuzahlungen?

Versicherte haben während eines jeden Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Wird die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (Chroniker-Regelung).

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Was bedeutet „wirtschaftliche Aufzahlung“?

Die Krankenkassen garantieren im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben eine medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzprodukten. Allerdings umfasst der Markt der aufsaugenden Inkontinenzprodukte viele Produkte, die den persönlichen Komfort und das Wohlbefinden erheblich verbessern können. Die Entscheidung über eine Komfortversorgung liegt alleine bei Ihnen.

Sollten Sie sich für ein höherwertige Komfortprodukt entscheiden, werden Sie lediglich mit den verbundenen Mehrkosten belastet. Diese Kosten werden als wirtschaftliche Aufzahlung zur Basisversorgung bezeichnet und immer dann abgerechnet, wenn sie anfallen.

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Ist eine Inkontinenzversorgung ohne Aufzahlung möglich?

Die Krankenkassen stellen eine aufzahlungsfreie Standardversorgung zur Verfügung, die Sie über uns beziehen können. Alle Inkontinenzprodukte in der Basisversorgung bieten einen zuverlässigen Auslaufschutz.

Über die Basisversorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten hinaus bieten wir aufzahlungspflichtig auch eine höherwertige Versorgung mit Inkontinenzprodukten, die sich unter anderem durch angenehmeres Material und mehr Tragekomfort auszeichnen.

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Wann wird eine Rechnung ausgestellt?

Ihre Rechnung wird von uns getrennt von der Warenlieferung versendet. Die Versendung erfolgt per Post und in der Regel einige Tage nach der Lieferung.

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Drylock Technologies GmbH
Alfred Kowalke Str 14
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